Rohrreinigung – wer trägt die Kosten? (Mieter/Vermieter)

Eine Rohrverstopfung kann in jedem Haushalt vorkommen. In vielen Fällen kann die Verstopfung vom Mieter aber noch mit den üblichen Haushaltsmitteln aufgelöst werden. Doch wenn das Rohr sehr stark verstopft ist, sollte besser eine professionelle Hilfe angefordert werden.

Die Kostenfrage

Kosten Rohrreinigung
Ein Hausbesitzer muss sich keine Gedanken darüber machen, wer den Schaden übernimmt, denn er kommt auf jeden Fall für seine eigenen Kosten auf.

Anders sieht es aus, wenn man eine Wohnung oder ein Haus gemietet hat. Die Abwasserinstallation ist Bestandteil des Mietobjektes und muss daher vom Vermieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen werden. Auch während der Mietzeit ist der Vermieter verpflichtet, das Abwassersystem in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Er muss das Abwassersystem jedoch nicht regelmäßig kontrollieren.
Daher ist es wichtig, den Vermieter bei einer größeren Verstopfung sofort zu informieren, falls diese vom Mieter mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr beseitigt werden kann. Denn die Rohrreinigerd der Vermieter zeitnah informiert, dann können sich die Kosten für die Beseitigung der Rohrverstopfung in den meisten Fällen noch in Grenzen halten.

Die meisten Mieter sind besorgt, wenn eine Rohrverstopfung vorliegt und sie einen Fachmann mit der Beseitigung des Schadens beauftragen müssen. Sie scheuen die anfallenden Kosten und sind unsicher, wer in diesem Fall die Rechnung bezahlen muss.
Grundsätzlich gilt, dass der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommt. Wenn also ein Mieter die Verstopfung selber (durch eine unsachgemäße Benutzung!) verursacht hat, dann muss er auch für den Schaden und die Beseitigung der Rohrverstopfung aufkommen. Das gilt auch dann, wenn ein Gast des Mieters an der Verstopfung schuld ist.

Beispiele für eine Verstopfung, die durch eine unsachgemäße Benutzung entstehen können:

  • sehr viel Toilettenpapier in der Toilette, ohne zwischendurch zu spülen
  • Essensreste werden in der Toilette entsorgt
  • Binden oder Windeln werden in die Toilette geworfen
  • der Inhalt der Katzentoilette die Rohrreinigerd in die Toilette geschüttet
  • das Programm der Spülmaschine läuft überwiegend im Sparmodus
  • beim Abwasch die Rohrreinigerd zu selten mit heißem Wasser gespült / nachgespült

Viele Verstopfungen werden aber auch von Haaren oder Fettablagerungen ausgelöst. Fett, welches beim Abwasch durch die Spüle in die Abflussrohre gelangt, kann sich nach der Abkühlung an den Wänden der Rohre absetzen und diese mit der Zeit immer mehr verschließen. Um Ablagerungen in den Rohren zu vermeiden, muss daher nach dem Spülen von fettigem Geschirr immer gründlich mit sehr heißem Wasser nachgespült werden. Es sollte zudem darauf geachtet werden, das die Spülmaschine nicht nur im Sparprogramm betrieben die Rohrreinigerd.
Eine Rohverstopfung kann aber auch aus vielen anderen Gründen entstehen. Zum Beispiel durch Verschleiß der Rohre oder durch Baumängel.

Der Vermieter muss für die Kosten einer Rohrreinigung auf jeden Fall aufkommen:

  • bei verkalkten Rohren
  • bei einem Rohrbruch
  • bei Schäden, die z. B. durch Hochwasser entstanden sind
  • bei Kanalsanierungen
  • bei Baumängeln
  • bei Fehlkonstruktionen

Um dem Vermieter zu beweisen, dass man nicht selber für die Verstopfung verantwortlich war, kann man nach der Beseitigung der Verstopfung den Klempner um ein Reparaturprotokoll bitten. Er kann dem Mieter darin bescheinigen, was seiner Meinung nach die Verstopfung verursacht hat.